Allgemein | 16.07.2020
Ab dem 18. Juli 2020 ist auch Publikumsverkehr (unter Beachtung bestimmter Regeln) in der Sportstätte wieder gestattet.
Vom Verein ist eine Person zu benennen, welche für die Einhaltung der Hygieneanforderungen verantwortlich ist. Die Verantwortung für die Umsetzung trägt der Verein. Ziel bleibt es, Neuinfektionen zu verhindern.
Mögliche weitere/zusätzliche Vorgaben der Städte und Kommunen, einzelnen Bedingungen in den Sportstätten vor Ort, sowie tagesaktuelle Entwicklungen in der COVID-19 Krise sind weiterhin zu beachten.
Die neue sächsische Verordnung zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 (Sächsische Corona-Schutz-Verordnung) gilt vom 18. Juli bis 31. August 2020 .
Die drei wesentlichen Grundlagen zur Verhinderung von Infektionen mit dem Corona-Virus gelten weiterhin:
– Kontaktbeschränkungen
– das grundsätzliche Abstandsgebot von 1,50 Metern
– die Pflicht, eine Mund- und Nasenbedeckung in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen zu tragen
Es treten insbesondere folgende Lockerungen für unsere Vereine in Kraft:
– Vereinsfeiern bis zu 50 Personen sind erlaubt
– Ferienlager sind mit entsprechendem Hygienekonzept möglich
– Sportwettkämpfe mit Publikum bis 1000 Personen sind zulässig, wenn ein genehmigtes Hygienekonzept vorliegt
– Wettkämpfe im Breiten- und Vereinssport mit bis zu 50 Besuchern benötigen kein genehmigtes Hygienekonzept.
Ab 1. September dürfen Groß- und Sportveranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern stattfinden, wenn eine Kontaktverfolgung möglich ist und die Hygieneregeln eingehalten werden.
Weitere Informationen und Details sind in der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung sowie in der Allgemeinverfügung zur Anordnung von Hygieneauflagen nachzulesen. (sachsen.de)
Landessportbund Sachsen | Corona FAQ aktuell
sachsen.de | Aktuelle Informationen
Auf den Mindestabstand (1,50 m) ist, wo immer möglich, zu achten.
Die Husten- und Niesetikette ist zu beachten und einzuhalten.
Es besteht keine Pflicht, Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen.
Das Tragen von Handschuhen ist nicht erforderlich.
Teilnehmende an Training/Wettkampf sind schriftlich zu erfassen.
Teilnehmende (bei Kindern und Jugendlichen ggfls. Eltern bzw. Sorgeberechtigte) sind nachweislich über die Hygieneregeln zu belehren.
Jeder Teilnehmende benutzt ausschließlich seine eigene Trinkflasche und sein eigenes Handtuch.
Das Tragen von Schweißbändern zur Entfernung von Schweiß wird empfohlen.
Beim Betreten der Sportstätte sind die Hände zu desinfizieren oder gründlich (mindestens 30sec.) mit Seife zu waschen.
Möglichkeiten zum Händewaschen müssen mit Flüssigseife und Einmalhandtüchern ausgerüstet sein.
Personen mit Erkältungssymptomen und/ oder Fieber, sowie mit direktem Kontakt zu mit COVID-19 infizierten Personen dürfen den Sportkomplex nicht betreten.
Bei Verdacht auf Infektion bzw. bei Ansteckung eines Teilnehmers mit COVID-19 wird der Sportbetrieb unverzüglich eingestellt.
Trainingseinheiten sind so zu planen, dass der körperliche Kontakt auf ein Minimum beschränkt wird.
Bei Übungsspielen und Wettkämpfen ist auf zusätzliche körperliche Kontakte (Abklatschen/ Umarmungen/Hände schütteln etc.) zu verzichten.
Sportgeräte und – materialien (insbesondere Bälle) sind vor und nach dem Training zu reinigen bzw. zu desinfizieren.
Umkleide- und Sanitärbereiche/Duschen können genutzt werden. Der Mindestabstand ist dabei unbedingt einzuhalten.
Sportstätten, Umkleideräume und Sanitäranlagen sind (soweit möglich) regelmäßig zu lüften.
Sportwettkämpfe mit Publikum bis 1000 Personen sind zulässig, wenn ein genehmigtes Hygienekonzept vorliegt.
Wettkämpfe im Breiten- und Vereinssport mit bis zu 50 Besuchern benötigen kein genehmigtes Hygienekonzept.
Ab 1. September dürfen Sportveranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern stattfinden, wenn eine Kontaktverfolgung möglich ist und die Hygieneregeln eingehalten werden.
Broschüre “Alternative Spiel- und Wettkampfformate”
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