Allgemein | 20.02.2025
Der Sportversicherungsvertrag über die ARAG-Sportversicherung stellt eine bedeutende Serviceleistung des LSB dar, die seinen Mitgliedsorganisationen, den ehren- und hauptamtlich tätigen Funktionsträgern sowie den Vereinsmitgliedern zugutekommt. Das Ziel besteht darin, einen angemessen umfassenden, zeitgemäßen und praxisorientierten Versicherungsschutz bereitzustellen. Dabei wird gleichzeitig darauf geachtet, dass der gebotene Versicherungsschutz im Hinblick auf die Beitragsgestaltung weiterhin finanziell vertretbar bleibt.
Die folgenden zentralen Verbesserungen und Erweiterungen sind ab Anfang 2025 gültig:
Die Versicherungssummen wurden insbesondere in der Sport-Unfallversicherung erhöht. Die Invaliditätsleistung wurde signifikant von bis zu 150.000 Euro auf bis zu 200.000 Euro erhöht. Zudem wurde das Krankenhaus-Tagegeld von 10 auf 20 Euro pro Kalendertag verdoppelt. Im Todesfall beträgt die Leistung für versicherte Personen 10.000 Euro statt bisher 6.000 Euro, für versicherte Personen mit einem versorgungspflichtigen Kind 15.000 Euro statt bisher 12.000 Euro und für versicherte Personen mit zwei oder mehr versorgungspflichtigen Kindern 20.000 Euro anstatt 18.000 Euro. Weiterhin wurde der Bedingungsumfang erweitert, beispielsweise wurden die Meldefristen bei der Geltendmachung von Invaliditätsansprüchen auf bis zu 36 Monate verlängert.
In der Sport-Haftpflichtversicherung wurde die Versicherungssumme von bisher 10.000.000 Euro pauschal für Personen- und Sachschäden auf insgesamt 15.000.000 Euro deutlich erhöht. Für Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen (Gebäude, Räume) stehen nun 500.000 Euro anstatt bisher 300.000 Euro zur Verfügung. Darüber hinaus wurde die Deckung für Mietsachschäden an beweglichen Sachen bis 50.000 Euro erweitert. Schlüsselschäden sind nun bis 10.000 Euro (bisher 3.000 Euro) versichert. Der Versicherungsschutz für Umweltschäden wurde um die gesetzliche Haftpflicht öffentlich-rechtlichen Inhalts gemäß Umweltschadensgesetz erweitert. Auch der Einsatz von Drohnen (bis 4 kg) durch den Verein sowie der Betrieb von Photovoltaik- und Solarthermie-Anlagen auf eigenen und fremden Grundstücken ist künftig bis zur Höhe der Versicherungssumme im Rahmen der Sport-Haftpflicht vom Versicherungsschutz umfasst.
Weitere Verbesserungen und Informationen findet ihr auf der Seite des Landessportbundes Sachsen.
Quelle: LSB Sachsen
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