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Allgemein | 12.11.2021

Erläuterungen zum BVS-Spielbetrieb

Diese Regelungen gelten für den Jugend und Seniorenspielbetrieb

Vorwarnstufe (§8 SächsCoronaSchVO)
Alle Teilnehmenden eines Spiels lt. §5 der SO DBB und alle Zuschauer, haben einen 2G Nachweis zu bringen. Davon ausgenommen sind maximal 10 Personen, welche nicht geimpft, nicht genesen sind und Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres.
Gastverein
Prüft die Einhaltung der 2G Regel vor Fahrtantritt
(Musterformular „Dokumentationsnachweis“ verwenden)
Heimverein
Prüft die Einhaltung der 2G Regel vor dem Betreten der Spielhalle
(Musterformular „Dokumentationsnachweis“ verwenden)
Die Dokumentationsnachweise verbleiben beim Ausrichter und werden nach 2 Wochen vernichtet.
Die Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Regelung obliegt dem Ausrichter!

 

Überlastungsstufe nach (§9 SächsCoronaSchVO)
Mit in Kraft treten der Überlastungsstufe haben im BVS Spielbetrieb alle Teilnehmenden eines Spiels lt. §5 der SO DBB einen 2G Nachweis zu bringen. Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres bleiben unberücksichtigt.
Gastverein
Prüft die Einhaltung der 2G Regel vor Fahrtantritt
(Musterformular „Dokumentationsnachweis“ verwenden)
Heimverein
Prüft die Einhaltung der 2G Regel vor dem Betreten der Spielhalle
(Musterformular „Dokumentationsnachweis“ verwenden)
Die Dokumentationsnachweise verbleiben beim Ausrichter und werden nach 2 Wochen vernichtet.
Die Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Regelung obliegt dem Ausrichter!

Sonstige Hinweise
1. Dokumentationspflicht zur Kontaktverfolgung
Ohne Vorlage des Dokumentationsnachweises erfolgt kein Zutritt zu Spielhalle.
2. Zutrittsbegrenzung
Für den Zutritt von max. 10 nicht geimpften oder genesene Personen (incl. Zuschauer) gilt folgender Verteilerschlüssel:
5 Personen für die Heimmannschaft
2 Personen für Offizielle (SR)
3 Personen für die Gastmannschaften
Der Verteilerschlüssel kann im Einverständnis der Teilnehmenden geändert werden.
3. Spielverlegungen
Anträge auf Spielverlegung werden durch die Spielleiter (Jugend/Senioren) geprüft und entschieden. (Einzelfallentscheidungen)
Es sind die jeweiligen Regelungen des Landkreises des Ausrichters (Heimverein) zu beachten.
Es gelten ebenfalls gesonderte Hygienekonzepte der Spielhallenbetreiber.
Diese sind in TeamSL einzupflegen. Gastvereine sind verpflichtet sich hier zu informieren.
Der Ausrichter (Heimverein) hat die Gäste rechtzeitig, mit Bekanntwerden eventueller weiterer Einschränkungen telefonisch zu informieren.

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