Aus dem Verband, Schiedsrichter | 13.06.2025
Alle noch fehlenden Schiedsrichter-Beurteilungen sowie Eintragungen der Schiedsrichter-Kosten (auch im Formular SR-Beurteilungen) sind noch bis zum 20. Juni 2025 vorzunehmen. Eine verspätete oder keine Abgabe kann beim SR-Kostenausgleich keine Berücksichtigung finden.
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