Aktuelles

Allgemein | 05.06.2020

Informationen zur Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 03. Juni

Mit Inkrafttreten der neuen Corona-Schutz-Verordnung ab dem 6. Juni 2020 sind Training und Wettkämpfe unter Einhaltung von Hygieneregeln gestattet.

Vom Verein ist eine Person zu benennen, welche für die Einhaltung der Hygieneanforderungen verantwortlich ist. Die Verantwortung für die Umsetzung trägt der Verein. Ziel bleibt es, Neuinfektionen zu verhindern.

Mögliche weitere/zusätzliche Vorgaben der Städte und Kommunen, einzelnen Bedingungen in den Sportstätten vor Ort, sowie tagesaktuelle Entwicklungen in der COVID-19 Krise sind zu beachten.

 

Hygiene- Empfehlungen für Training und Wettkampf im Basketballverband Sachsen e.V.

Auf den Mindestabstand (1,50 m) ist, wo immer möglich, zu achten.
Die Husten- und Niesetikette ist zu beachten und einzuhalten.
Es besteht keine Pflicht, Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen.
Das Tragen von Handschuhen ist nicht erforderlich.

Teilnehmende an Training/Wettkampf sind schriftlich zu erfassen.
Teilnehmende (bei Kindern und Jugendlichen ggfls. Eltern bzw. Sorgeberechtigte) sind nachweislich über die Hygieneregeln zu belehren.

Jeder Teilnehmende benutzt ausschließlich seine eigene Trinkflasche und sein eigenes Handtuch.
Das Tragen von Schweißbändern zur Entfernung von Schweiß wird empfohlen.

Beim Betreten der Sportstätte sind die Hände zu desinfizieren oder gründlich (mindestens 30sec.) mit Seife zu waschen.
Möglichkeiten zum Händewaschen müssen mit Flüssigseife und Einmalhandtüchern ausgerüstet sein.
Personen mit Erkältungssymptomen und/ oder Fieber, sowie mit direktem Kontakt zu mit COVID-19 infizierten Personen dürfen den Sportkomplex nicht betreten.
Bei Verdacht auf Infektion bzw. bei Ansteckung eines Teilnehmers mit COVID-19 wird der Sportbetrieb unverzüglich eingestellt.

Mannschaftssport ist erlaubt. Im Mannschaftstraining können sich bis zu 15 Personen auf einem Spielfeld aufhalten.
Trainingseinheiten sind so zu planen, dass der körperliche Kontakt auf ein Minimum beschränkt wird.
Bei Übungsspielen und Wettkämpfen ist auf zusätzliche körperliche Kontakte (Abklatschen/ Umarmungen/Hände schütteln etc.) zu verzichten.

Sportgeräte und – materialien (insbesondere Bälle) sind vor und nach dem Training zu reinigen bzw. zu desinfizieren.

Umkleide- und Sanitärbereiche/Duschen können genutzt werden. Der Mindestabstand ist dabei unbedingt einzuhalten.
Sportstätten, Umkleideräume und Sanitäranlagen sind (soweit möglich) regelmäßig zu lüften.

Publikumsverkehr (Gäste/Zuschauer) in der Sportstätte ist nicht gestattet.
Sportveranstaltungen mit Publikum sind untersagt.
(Bundesländerübergreifende Wettkämpfe/Training sind nicht gestattet.) – Seit 27.06.2020 erlaubt : Link

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