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Allgemein, Infos der Geschäftsstelle | 13.05.2020

Neue Corona-Schutz-Verordnung

Die sächsische Staatsregierung hat am 12. Mai 2020 die zur Eindämmung der Corona-Pandemie erlassenen Beschränkungen und Verbote weiter gelockert und eine neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Demnach bleiben der Grundsatz der auf ein Mindestmaß zu reduzierenden allgemeinen Kontakte, das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern und die für bestimmte Bereiche erlassene Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung weiter bestehen.

Die Nutzung von Sportstätten im Innen- und Außenbereich ohne Publikum ist wieder zulässig, wenn die durch die Allgemeinverfügung des Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vorgegebenen Hygienevorschriften beachtet werden. Dies gilt auch für die Vorbereitung und Durchführung von Sportwettkämpfen.

Wir haben als Orientierung einige Empfehlungen für euch zusammengestellt.
Diese sind jedoch ständigen Änderungen und Aktualisierungen ausgesetzt, Vorschriften können in den einzelnen Kommunen abweichend sein, bitte informiert euch auch dort. Bitte beachtet zusätzlich die jeweils gültige „Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Corona-Virus SARS-CoV-2 und COVID-1“ sowie das Infektionsschutzgesetze mit den Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona Virus.
Link |  www.sachsen.de
Link | Corona FAQ des Landessportbundes Sachsen
Link| Empfehlungen des DBB zum Wiedereinstieg

Von A bis Z
Abstand
| Der geforderte Mindestabstand (1,5 bis 2m) zu weiteren Personen ist jederzeit einzuhalten.
Anwesenheit | Zu jeder Trainingseinheit ist eine Anwesenheitsliste (Name/Anschrift) zu führen.
COVID-19 | Bei Verdacht auf Infektion bzw. bei Ansteckung eines Teilnehmers mit COVID-19 wird der Trainingsbetrieb unverzüglich eigestellt.
Desinfektion | Hände sind vor dem Betreten der Halle zu desinfizieren oder gründlich zu waschen.
Erkrankungen | Personen mit Erkältungssymptomen und/ oder Fieber dürfen den Sportkomplex nicht betreten.
Fahrgemeinschaften | Zur Hin- und Rückfahrt zum Training dürfen keine Fahrgemeinschaften gebildet werden.
Hände | Möglichkeiten zum Händewaschen sind mit Flüssigseife und Einmalhandtüchern auszurüsten.
Hygiene | Desinfektionsmittel wird bereitgestellt.
Körperkontakt | Jeglicher Körperkontakt ist zu vermeiden.
Mund-Nasen-Bedeckung | Es besteht keine Pflicht MNB zu tragen.
Publikum | Zuschauer, Begleitpersonen und sonstiger Publikumsverkehr in der Sportstätte ist nicht gestattet.
Sanitäreinrichtungen | Der Mindestabstand im Sanitärbereich ist einzuhalten.
Spiel | Trainingseinheiten oder Wettkämpfe mit Mannschaftsspielcharakter sind nicht erlaubt.
Sportgeräte | Trainingsgeräte sind nach der Benutzung zu reinigen.
Team | Teamtraining (1-1, 2-2… oder 5-5) ist untersagt.
Teilnehmer | Pro Halbfeld soll die Trainingsgruppenstärke max. 6- 8 Teilnehmer und 1 Coach betragen.
Training | Es werden nur Technikeinheiten durchgeführt. (Passübungen/Wurftraining/ Taktiktraining).
Umkleiden | Im Umkleidebereich ist der Mindestabstand einzuhalten.

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