Allgemein, Aus dem Verband | 07.05.2024
Die Teilnahmerechte werden zum 01.06.2024 aktiv.
Der Verzicht auf das Anwartschaftsrecht ist bis zum 31.05.2024 23:59:59 Uhr möglich.
Sollte ein/eine Verein/Mannschaft mit den Gedanken spielen, auf das Anwartschaftsrecht verzichten zu wollen, so wäre es zu begrüßen und für die anderen Teams zu wünschen, dass ein Verzicht auf das Anwartschaftsrecht frühestmöglich mitgeteilt wird (nicht erst am 31.05.2024). Nur so kann für alle Beteiligten Planungssicherheit erzeugt werden.
Ab den 01.06.2024 ist der Verzicht strafbewertet und es besteht keine Möglichkeit auf Eingliederung in die untere
Spielklasse. Dieser Verzicht muss aber dem Veranstalter schriftlich (BVS Spielleiter Senioren A. Uhl) mitgeteilt werden.
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