Allgemein, Aus dem Verband | 20.04.2022
Die Teilnahmerechte werden zum 16.06.2022 aktiv. Der Verzicht auf das Anwartschaftsrecht ist bis zum 15.06.2022, 23:59:59 Uhr möglich. Ab dem 16.06.2022 ist der Verzicht strafbewertet und es besteht keine Möglichkeit auf Eingliederung in die untere Spielklasse. Dieser Verzicht muss dem BVS-Spielleiter per Mail mitgeteilt werden.
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