Allgemein, Aus dem Verband | 03.03.2022
Hinweise für den Jugendspielbetrieb und den Wiedereinstieg in den Spielbetrieb der OL/LL unter Corona-Bedingungen
Alle Teilnehmenden eines Spiels lt. §5 der SO DBB haben einen 3G Nachweis zu erbringen. Kontaktnachverfolgung entfällt!
Gastverein – Prüft die Einhaltung der 3G Regel vor Fahrtantritt
Heimverein – Prüft die Einhaltung der 3G Regel vor dem Betreten der Spielhalle
Die Kontrolle der Einhaltung weiterer gesetzlicher Regelungen obliegt dem Ausrichter.
Begriffserklärung 3G
Weitere detaillierte Informationen zu Corona- Regelungen im sächsischen Sport und Erläuterungen und Übersichten zu Begrifflichkeiten, findet ihr in den
Corona FAQs des Landessportbundes Sachsen.
Spielverlegungen
Anträge auf Spielverlegung werden durch den Spielleiter geprüft und entschieden.
Sofern weniger als 8 Spieler:innen (lt. eMMB) auf Grund von Corona einsatzfähig sind, können Spiele kostenfrei verlegt werden.
Entsprechende Anträge werden durch den Spielleiter geprüft und entschieden.
-Es sind die jeweiligen Regelungen des Landkreises des Ausrichters (Heimverein) zu beachten.
-Es gelten ebenfalls gesonderte Hygienekonzepte der Spielhallenbetreiber.
-Diese sind in TeamSL einzupflegen. Gastvereine sind verpflichtet sich in TeamSL zu informieren.
-Der Ausrichter (Heimverein) hat die Gäste rechtzeitig, mit Bekanntwerden eventueller weiterer Einschränkungen telefonisch zu informieren.
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